Familienrecht: Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2017

Die neue Düsseldorfer Tabelle für die Zeit ab dem 01.01.2017 ist veröffentlicht worden.

Ab dem 01.01.2017 steigen die Mindestbedarfsbeträge


•    von 335 € auf 342 € in der Altersstufe 0 bis 5 Jahre
•    von 384 € auf 393 € in der Altersstufe 6 bis 11 Jahre
•    von 450 € auf 460 € in der Altersstufe von 12 bis 17 Jahre und
•    von 516 € auf 527 € in der Altersstufe ab 18 Jahren.


Die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen steigen entsprechend gestaffelt. Von den Bedarfsbeträgen ist bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld und bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld in Abzug zu bringen.


In der derzeit veröffentlichten neuen Düsseldorfer Tabelle wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber eine  Erhöhung  des  Kindergeldes für  das  Jahr  2017  angekündigt hat, wobei eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes für Mitte Dezember  2016  vorgesehen ist.  Sobald  das  Kindergeld  für  2017  endgültig  feststeht, sollen auch die Anmerkungen sowie die aktualisierten „Zahlbetragstabellen“ zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht werden, die den Unterhalt nach Abzug  des hälftigen  bzw.  bei  volljährigen  Kindern  des  vollen  Kindergeldes ausweisen.


Im  Übrigen  bleibt  die  Düsseldorfer  Tabelle  2017  gegenüber  der  Tabelle  2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner  zu  belassende  Selbstbehalt  ändert  sich  nicht.  


Die vollständige Düsseldorfer Tabelle 2017 sehen Sie hier.

 

Autor: Tobias Böing