Anfragen zum Bereich Erbrecht richten Sie bitte während der üblichen Büro-Öffnungszeiten an Frau Stephanie Brüggemann und Frau Stephanie Booms.
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Mailbrueggemann(at)sph-rechtsanwaelte.de
booms(at)sph-rechtsanwaelte.de


Das deutsche Erbrecht ist komplex. Wer seinen letzten Willen rechtswirksam regeln möchte oder wer als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter Ansprüche durchsetzen bzw. abwehren möchte, benötigt die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Erbrecht.

Bei der Errichtung von Erbverträgen und Testamenten ist in aller Regel die notarielle Beratung und Beurkundung angezeigt. Hier steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Harald Pietzonka zur Verfügung, der sich seit vielen Jahren als Notar schwerpunktmäßig mit erbrechtlichen Angelegenheiten befasst.

Wir beraten sowohl Erblasser als auch Erben in allen Fragen zum Erbrecht und setzen uns verlässlich für Ihre Interessen ein.

Im Erbrecht beschäftigen wir uns insbesondere mit der

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten
  • Gestaltung und Prüfung von Erbverträgen
  • Durchführung von Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Erbausschlagung
  • Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge

 

 


Testamentsgestaltung

Mit der Errichtung eines Testaments können Sie zu Lebzeiten bestimmen, an wen und in welcher Form Ihr Vermögen vererbt werden soll. Bei der Abfassung eines Testaments sind jedoch viele Punkte zu beachten, damit Ihr Testament nicht unklar und im schlimmsten Fall sogar unwirksam ist. Ob Form- oder Inhaltsfragen, einfaches Testament, Ehegatten-, Behinderten- oder Unternehmertestament – wir klären in einem Beratungsgespräch zunächst Ihre Vorstellungen und Absichten ab. Anschließend zeigen wir Ihnen anhand Ihrer persönlichen Bedürfnisse die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf und finden die für Sie beste Lösung.

Erbvertrag

Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihr Vermögen bereits zu Ihren Lebzeiten auf Ihre Kinder zu übertragen? In vielen Konstellationen kann es sinnvoll sein, über den Abschluss eines Erbvertrages nachzudenken, etwa wenn Sie Unternehmer sind und die Unternehmensnachfolge regeln wollen. Ein Erbvertrag unterscheidet sich von einem Testament maßgeblich dadurch, dass er nicht frei widerrufen werden kann. Da man sich von einem Erbvertrag verglichen mit einem Testament nur schwerlich lösen kann, bedarf es vor der Errichtung eines Erbvertrags umfassender und ausführlicher Beratung. Wir beraten Sie hierzu gerne und begleiten Sie bei der notariellen Umsetzung des Erbvertrages.

Erbschein

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestelltes Zeugnis, aus welchem hervorgeht, wer Erbe geworden ist. Er hat die Funktion, einen Erben im Rechtsverkehr als Rechtsnachfolger des Erblassers zu legitimieren. Insbesondere wenn der Erblasser kein eindeutiges Testament oder sonstige letztwillige Verfügungen hinterlassen hat, wird der Erbschein im Geschäftsverkehr oftmals zu Legitimationszwecken benötigen (z.B. gegenüber Banken, Versicherungen etc). Wir klären für Sie ab, ob Sie einen Erbschein benötigen. Sollte dies der Fall sein, kümmern wir uns für Sie um die erforderlichen Anträge beim Nachlassgericht.

Erbengemeinschaften

Erbengemeinschaften bedürfen der Auseinandersetzung. Dabei geht es vor allem um die Frage, welcher Erbe was von dem Nachlass bekommt. Erbauseinandersetzungen gestalten sich insbesondere dann schwierig, wenn die Erben untereinander zerstritten sind oder generell unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entstehen. Vor allem in solchen Situationen zahlt es sich aus, einen auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen. Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen eine Strategie, um eine für Sie möglichst schnelle und erfolgreiche Abwicklung der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu erreichen.

Erbausschlagung

Tritt der Erbfall ein, kann es Fälle und Konstellationen geben, in denen die Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll ist. Denn ein Erbe erbt nicht nur die Vermögenswerte des Erblassers, sondern auch dessen Verbindlichkeiten. Die Ausschlagung der Erbschaft ist an eine sechswöchige Frist gebunden und muss in vorgeschriebener Form erfolgen. Wir beraten Sie und klären mit Ihnen ab, ob eine Erbausschlagung in Ihrem Fall sinnvoll ist und bereiten die Erbausschlagung ggf. für Sie vor. Sollten Sie bereits eine Erbschaft ausgeschlagen haben und dies rückgängig machen wollen, überprüfen wir für Sie, ob dies im Einzelfall möglich ist.

Vorweggenommen Erbfolge

Die vorweggenommen Erbfolge beschäftigt sich damit, wie Sie Vermögen (etwa eine Immobilie oder Unternehmensbeteiligungen) bereits zu Lebzeiten sinnvoll auf Ihre Erben übertragen. Dabei sind die vorweggenommene Erbfolge und die letztwilligen Verfügungen (z.B. das Testament oder der Erbvertrag) aufeinander abzustimmen. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen sinnvolle Lösungen Ihrer Vermögens- und Erbfolgeplanung. Dabei beraten wir Sie, wie Sie Ihr Vermögen steueroptimal auf die nächste Generation übertragen können.